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Integrität und Gesetzeskonformität: Compliance

Maßnahmen zur Einhaltung und Kontrolle der rechtlichen Vorgaben

Unter unternehmerischer Verantwortung verstehen wir eine wertebasierte Unternehmensführung, die integres und gesetzeskonformes Verhalten sicherstellt. Bei der Ausübung der Tätigkeiten (und in allen anderen Bereichen des unternehmerischen Handelns) halten wir uns an geltende Gesetze und Vorschriften, unsere internen Richtlinien sowie an selbstverständliche ethische Prinzipien. Diese Verpflichtung beinhaltet auch, dass wir keine kontroversen Wirtschaftspraktiken betreiben.

Beschwerdemechanismen für Kunden

Die EthikBank verfügt über wirksame Beschwerdemechanismen für Einzelpersonen und Gemeinschaften auf operativer Ebene. Sie sind in dem Dokument Kundeninformation – Veröffentlichung über das Verfahren zu Beschwerdebearbeitung öffentlich niedergelegt, ihre Wirkungsweise ist klar kommuniziert.

Compliance

Um Risiken entgegenzuwirken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, verfügen wir über eine Compliance-Funktion. Diese implementiert wirksame Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben sowie entsprechende Kontrollen.

Die Compliance-Funktion umfasst insbesondere die Prävention und Aufdeckung von Geldwäsche und sonstigen Straftaten sowie die Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Verhaltens- und Organisationsanforderungen, des Verbraucherschutzes, der Informationssicherheit und des Datenschutzes.

Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der ethischen Grundsätze sowie der Gesetze und internen Arbeitsanweisungen trägt der Vorstand.

Interne Richtlinien

Zur Sicherung eines ethischen und gesetzeskonformen Verhaltens wurden ein Verhaltenskodex sowie Mitarbeiterleitlinien und Organisationsanweisungen entwickelt. Deren Einhaltung wird zum Teil durch Selbstkontrollen, durch die Compliance-Organisation und die Interne Revision überwacht. Mitarbeiter erhalten zu diesen Themen in unterschiedlichem Turnus Schulungen.

Hinweisgebersystem

Wir haben bei der Compliance-Stelle ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Entsprechend den Vorschriften besteht ein Prozess, der es Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, über ethische oder rechtliche Verstöße zu berichten. Die Compliance-Stelle ist verpflichtet, solchen Hinweisen nachzugehen.

Bußgelder

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Bußgelder oder nichtmonetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich gegen die EthikBank verhängt.