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Sicherstellung der Menschenrechte

Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen

Durch das EthikBank-Prinzip wird sichergestellt, dass durch unsere Geschäftstätigkeit grundsätzlich keine Menschenrechte verletzt werden.

In unserer Anlagepolitik, also unseren strengen sozial-ökologischen Anlagerichtlinien, sind auch die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen implementiert (siehe hierzu den Abschnitt „Beitrag zu den SDGs“). Wir verpflichten uns, die Menschenrechte nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einzuhalten. Sowohl bei der Kreditvergabe, der Auswahl und Finanzierung von Eigenanlagen als auch im Wertpapiergeschäft werden die allgemeinen Menschenrechte berücksichtigt.

Die Verletzung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts gilt grundsätzlich als Ausschlusskriterium. Dazu zählen die Prinzipien der Vereinten Nationen, welche die massive Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens, Sklavenhaltung, körperliche Gewaltanwendung oder ihre Beauftragung sowie die massive Verletzung der Selbstbestimmungsrechte von Mitarbeitern oder Dritten verbieten. Ferner zählt hierzu das Übereinkommen über die Rechte der Kinder, die UN-Kinderrechtskonvention. Die geeignete Umsetzung der Prinzipien erfolgt anhand der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen.

Damit Unternehmen nicht unter die Ausschlusskriterien der EthikBank fallen, müssen – entsprechend der Unternehmensgröße und der gegebenen Möglichkeiten – Grundsatzverpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte eingegangen und Verfahren für ihre Einhaltung implementiert sein. Dies gilt sowohl für den eigenen Betrieb als auch für wesentliche Zulieferer. Bei Landraub, also der illegitimen Aneignung von Land ohne die freiwillige, informierte Zustimmung der betroffenen Bevölkerung, liegt ebenso ein Verstoß vor wie bei der Missachtung der Rechte lokaler und indigener Menschen. Dies betrifft auch die Nutzung von Waldflächen. Unternehmen, die kontroverse Aktivitäten in besetzten Gebieten tätigen, kommen für die EthikBank nicht infrage. Sie verstoßen gegen die UNLeitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Im Rahmen des Ratingprozesses wird auch überprüft, ob Unternehmen einen Prozess implementiert haben, der eine eventuelle Wiedergutmachung (z. B. Entschädigung) für negative Auswirkungen auf Menschenrechte umfasst, die das Unternehmen zu verantworten hat. Außerdem wird geprüft, ob Unternehmen den Rechten von Frauen ausreichende Aufmerksamkeit schenken, um Geschlechterdiskriminierung zu verhindern und Gleichberechtigung zu fördern.

Beim Staatenrating werden Research-Informationen der Nichtregierungsorganisation Freedom-House zu den politischen und zivilen Grundfreiheiten der Staaten einbezogen. Staaten, die als teilweise frei oder unfrei eingestuft werden, werden für die eigenen Geldanlagen ausgeschlossen.

Darüber hinaus legen wir beim Bezug von Produkten und Dienstleistungen einen besonderen Fokus auf ethisch einwandfreie Lieferanten und Dienstleister. Geschäfte mit Vertragspartnern, die die Menschenrechte im In- oder Ausland verletzen, sind absolut tabu. Die Beauftragung von Dienstleistern und Zulieferern erfolgt bevorzugt regional und national. Sofern möglich, konzentriert sich die Auswahl der Anbieter auf die genossenschaftliche Finanzgruppe. Somit wird das Risiko minimiert, dass bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen Menschenrechtsverletzungen zu befürchten sind. Mit den regionalen und nationalen Dienstleistern und Lieferanten werden keine gesonderten Menschenrechtsvereinbarungen geschlossen. Wir arbeiten bevorzugt mit Vertragspartnern, die uns bekannt sind, die unsere Werte teilen und – wo möglich – den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen entsprechen.