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Strategie
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Unser Beitrag

zu den 17 Zielen der Vereinten Nationen

Wir bekennen uns zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung, den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen, ebenso wie zum Pariser Klimaschutzabkommen. Diese sind ein wichtiger Bestandteil der strategischen Ausrichtung der EthikBank.

Ziel 1 - Keine Armut
Ziel 2 - Kein Hunger
Ziel 3 - Gesundheit und Wohlergehen
Ziel 4 -
Ziel 5 -
Ziel 6 -
Ziel 7 -
Ziel 8 -
Ziel 9 -
Ziel 10 -
Ziel 11 -
Ziel 12 -
Ziel 13 -
Ziel 14 -
Ziel 15 -
Ziel 16 -
Ziel 17 -
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Unsere Nachhaltigkeitsleistung bewerten wir anhand unseres Beitrags zu den SDGs. Dabei konzentrieren wir uns auf die acht SDGs, auf die wir den größten Einfluss haben:

SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen

  • Beachtung international und national geltender Arbeitsschutzvorschriften
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement im Eigenbetrieb
  • Verbot von Investitionen in und Beteiligungen an Unternehmen und Staaten, die die Gesundheit von Menschen gefährden oder gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen

SDG 5 Geschlechtergleichheit und Gleichbehandlung (Ziel: 100 %)

  • Garantierte Geschlechtergleichbehandlung im Bankbetrieb
  • Verbot jeglicher Diskriminierung – sowohl im eigenen Unternehmen als auch im Kreditgeschäft und bei den Eigenanlagen (im Rahmen des normbasierten Screenings für Eigenanlagen wird die Einhaltung analysiert und bewertet. Ein Verstoß liegt vor, wenn Unternehmen oder Staaten in kontroverse Geschäftsvorfälle aus den Bereichen Menschenrechte und Arbeitsrechte involviert sind. Verstöße führen zu Ausschluss aus dem Anlageuniversum der EthikBank)

SDG 7 Bezahlbare saubere Energie

  • Bankeigene PV-Anlage
  • Ausschließlicher Bezug von Ökostrom
  • Finanzierung von Unternehmen, die regenerative Energien erzeugen oder fördern
  • Förderkonditionen für Kreditprojekte, die erneuerbare Energien fördern (Ökokredit / ÖkoBaukredit)

SDG 8 Menschenwürdige Arbeit

  • Ausschlusskriterium Verletzung von Arbeitnehmerrechten
  • Ausschlusskriterium Verletzung von Menschenrechten

Wir verpflichten uns im Eigenbetrieb und bei der Beauftragung von Dienstleistern und Lieferanten dazu, die geltenden UN-Arbeitsrechts- und UN-Menschenrechtskonventionen zu achten.

SDG 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden

  • Investitionen in Hypotheken-Pfandbriefe, die soziales Wohnen fördern
  • Investitionen in Pfandbriefe, die öffentliche Infrastrukturprojekte fördern

SDG 12 Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion

  • Lieferantenrichtlinie / bevorzugter Bezug von nachhaltigen und ökologischen Waren und Dienstleistungen, wo immer möglich
  • Unterstützung von Kampagnen und Veranstaltungen, die den Wandel hin zu mehr nachhaltigem Konsum fördern (UMWELTFESTIVAL GRÜNE LIGA, Umwelttag Jena, Aktionsbündnis „Wir haben es satt“ u. v. m.)
  • Partnernetzwerke
  • Unterstützung der Mitglieder und Kunden bei deren Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit

SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz

  • CO2-Bilanzierung des Eigenbetriebs / Reduktion des CO2-Fußabdrucks
  • Förderkonditionen für Projekte oder Organisationen, die das Klima schützen
  • Regelmäßige Überwachung der Eigenanlagen im Rahmen eines Klimareports (KPIs Carbon Footprint, Energy Transition Score, Green-&-Brown-Shares)

SDG 16 Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

  • Ausschlusskriterium Rüstung
  • Ausschlusskriterium Unternehmen oder Staaten, die die Ausschlusskriterien zwar nicht verletzen, aber die in kritischen Geschäftsfeldern tätig sind
  • Ausschlusskriterium Herstellung von allgemeinen Komponenten oder Dienstleistungen für Waffen oder von anderen Produkten für die militärische Nutzung (Umsatztoleranz 5 %)
  • Ausschlusskriterium Korruption bei Investitionen in Staaten